Bei Vorliegen von inländischen Steuerauszügen sind nur deren Totale in das Wertschriftenverzeichnis zu übertragen. Die vollständigen Steuerauszüge sind der Steuererklärung beizulegen.
Folgend finden Sie Beispiele, wie das Ausfüllen eines Steuerauszuges/Depotverzeichnisses im E-Tax SG aussehen könnte.
Beispiel 1 - pauschale Steueranrechnung und Steuerrückbehalt USA
Hier haben Sie ein Beispiel, wie ein gewöhnlicher Steuer-/Depotauszug aussehen könnte und wie er im E-Tax SG ausgefüllt wird.
Achtung: Bitte vermeiden Sie eine doppelte Deklaration.
Punkt 1: In diesem Beispiel sind die Steuerwerte der A- und B-Werte zusammengefasst. Daher wird der Steuerwert nur einmal erfasst.
Punkt 4: In diesem Beispiel sind die Steuerwerte der pauschalen Steueranrechnung und des Steuerrückbehalts USA zusammengefasst. Daher wird der Steuerwert nur einmal erfasst.
Punkt 5: In diesem Beispiel sind die Bruttoerträge der pauschalen Steueranrechnung und des Steuerrückbehalts USA zusammengefasst. Daher wird der Bruttoertrag nur einmal erfasst.
Beispiel 2 - Steuerrückbehalt USA
Hier haben Sie ein Beispiel, wie Sie im E-Tax SG den Steuer-/Depotauszuges ausfüllen können, wenn Sie nur Steuerrückbehalt USA haben.
*Betrag für pauschale Steueranrechnung beträgt max. 15% der Bruttoerträge der pauschalen Steueranrechnung und Bruttoerträge vom Steuerrückbehalt USA.
**Betrag für zusätzlicher Steuerrückbehalt USA beträgt max. 15% der Bruttoerträge vom Steuerrückbehalt USA und Bruttoerträge von der pauschalen Steueranrechnung.
Punkt 1: In diesem Beispiel sind die Steuerwerte der A- und B-Werte zusammengefasst. Daher wird der Steuerwert nur einmal erfasst.
Punkt 2: In diesem Beispiel sind die Steuerwerte der pauschalen Steueranrechnung und des Steuerrückbehalts USA zusammengefasst. Daher wird der Steuerwert nur einmal erfasst.
Beispiel 3 - Steuerrückbehalt USA ist grösser als Wert mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer gemäss DBA
Hier haben Sie ein Beispiel, wie Sie im E-Tax SG den Steuer-/Depotauszug ausfüllen können, wenn der Steuerrückbehalt USA grösser ist als die pauschale Steueranrechnung und eine entsprechende Fehlermeldung erscheint.
Die Lösung liegt darin, die Werte selber korrekt zusammenzufassen:
Achtung: Bitte vermeiden Sie eine doppelte Deklaration.
Punkt 1+2: In diesem Beispiel müssen die Steuerwerte manuell zusammengezählt werden
Punkt 3+4: In diesem Beispiel müssen die Erträge manuell zusammengezählt werden
Punkt 5: der Steuerrückbehalt USA muss zusätzlich in dieser Position erfasst werden.
Punkt 6: die in der Schweiz rückforderbare Quellensteuer (ohne USA) muss hier erfasst werden.