Hinweise zu AGOV-Konten für Firmen

Jasmin Suter
Jasmin Suter
  • Aktualisiert
  • Eine Person kann mehrere AGOV-Konten führen.
    Pro Person können bis zu zehn unterschiedliche AGOV-Konten registriert werden.

  • Trennung von privater und geschäftlicher Nutzung:
    Mitarbeitende von Unternehmen oder Treuhandbüros sollten zwei separate AGOV-Konten verwenden:

    • ein Konto mit der privaten E-Mail-Adresse

    • ein Konto mit der geschäftlichen E-Mail-Adresse

  • Zentrales „Master“-Login für Organisationen (empfohlen):
    Für Unternehmen und Treuhandbüros empfiehlt es sich, ein zentrales "AGOV-Master-Login" – idealerweise mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel – einzurichten.
    Über die Funktion «Teilen» können Steuererklärungen gezielt an zuständige Mitarbeitende freigegeben werden. Verlässt eine Person das Unternehmen, kann die Freigabe jederzeit wieder entzogen werden.

  • Datensicherung nach Einreichung:
    Nach der Einreichung der Steuererklärung wird empfohlen, eine lokale Sicherungskopie über die Funktion «Steuererklärung exportieren» zu erstellen.
    Dieser Export ermöglicht bei Bedarf eine spätere Wiederherstellung der Steuererklärung.
     

Detaillierte Informationen zur Nutzung Ihres AGOV-Kontos finden Sie auf der offiziellen AGOV-Webseite unter folgendem Link: AGOV – Das Behörden-Login

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